Rechtsprechung
   BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9216
BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92 (https://dejure.org/1994,9216)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 13 RJ 63/92 (https://dejure.org/1994,9216)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 13 RJ 63/92 (https://dejure.org/1994,9216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Anforderungen an die Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen von Streckungstatbeständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Zwar habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits entschieden, daß die Regelung des HBegleitG 1984 bzgl der EU- und BU-Rente verfassungskonform sei (BVerfGE 75, 78 ff).

    Das BVerfG hat in seinem Beschluß vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 78) seine Rechtsprechung bestätigt, daß die in der deutschen Rentenversicherung erworbenen Anwartschaften den Schutz des Art. 14 GG genießen.

    Das BVerfG stellt in der genannten Entscheidung zunächst fest, daß die Einführung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in § 1246 Abs. 2a RVO nF (für Inländer) keinen Totalentzug des Eigentums an einer vorher begründeten Anwartschaft bewirke; es werde lediglich eine zusätzliche Beitragsentrichtung zugemutet, die unter dem Gesichtspunkt zulässiger Festlegung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu prüfen sei (vgl BVerfGE 75, 78, 97).

    Man wird deshalb bereits an dieser Stelle den Schluß ziehen dürfen, daß ohne das Recht zur freiwilligen Beitragsentrichtung die Befugnisse des Gesetzgebers zur Festlegung der Schranken des Eigentums überschritten wären (so auch BVerfGE 75, 78, 103).

    Das BVerfG begründet dann, warum sich der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis gehalten hat, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Abwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; vgl BVerfGE 75, 78, 97 ff): Die Regelung sei durch Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt.

    Ziel dieser zusätzlichen Anforderung waren die Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung durch Einschränkung der Anspruchsberechtigten, die Stärkung des Lohnersatzcharakters der BU- und EU-Renten sowie der Gedanke der Solidarität der Pflichtversicherten (vgl hierzu BVerfGE 75, 78, 89 ff, 98 f mwN).

    Seinem Beschluß vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 78, 104) ist lediglich zu entnehmen, daß für Versicherte, die in Deutschland lebten, der Mindestbeitrag zur Erhaltung des Anspruchs auf Versichertenrente unter Berücksichtigung der mit der Regelung verfolgten Zwecke zumutbar war.

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Ähnlich verhält es sich mit dem Beschluß des BVerfG vom 26. Juni 1979 (BVerfGE 51, 356 [BVerfG 26.06.1979 - 1 BvL 10/78]), der die Frage betrifft, ob Ausländern im Ausland durch das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 übergangslos die Möglichkeit genommen werden durfte, eine freiwillige Weiterversicherung fortzusetzen.

    Im übrigen erschiene es unzumutbar, wenn Jugoslawen ihre Heimat verlassen müßten, nur um erworbene Anwartschaften sichern zu können (vgl dazu allg BVerfGE 51, 356, 365) [BVerfG 26.06.1979 - 1 BvL 10/78].

    Ihnen gegenüber ist nach Auffassung des erkennenden Senats auch ein besonderer Vertrauenstatbestand gegeben (zur Bedeutung des Vertrauensschutzes im Bereich der Sozialversicherung vgl allg BVerfGE 51, 356, 363) [BVerfG 26.06.1979 - 1 BvL 10/78], der es erwarten ließ, daß der deutsche Gesetzgeber bei Änderungen des Rentenrechts - zumindest soweit sie das Eigentum an Anwartschaften betreffen - auf die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten dieses Personenkreises, welche maßgeblich durch die Verhältnisse in Jugoslawien bestimmt werden, Rücksicht nehmen würde.

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 38/92

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit eines im Ausland lebenden Deutschen -

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Die Berücksichtigung von in Jugoslawien entrichteten Pflichtbeiträgen bei der Erfüllung des Belegungserfordernisses ist deshalb, soweit ersichtlich, auch unumstritten (vgl BSG, Urteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 -, Umdr S 5; allg auch Schuler, Das Internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S 544; zweifelnd zum Deutsch-Österreichischen Sozialversicherungsabkommen: BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S 8 f).

    Allerdings hat der 4. Senat des BSG in einer nicht tragenden Randbemerkung seines Urteils vom 16. November 1994 - 4 RA 38/92 - angedeutet, es müsse hier möglicherweise zwischen Beiträgen zur Entstehung des Anspruchs und Beiträgen zur Erhaltung des Anspruchs unterschieden werden.

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Das Eigentum darf auch nicht als "Faustpfand" für den Abschluß von Sozialversicherungsabkommen verwendet werden (vgl BVerfGE 51, 1, 23 ff).

    Der dem Beschluß des BVerfG vom 20. März 1979 (BVerfGE 51, 1) zugrundeliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von dem hier vorliegenden.

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Aus einer Verletzung der allgemeinen Informationspflicht des § 13 SGB I erwächst dem einzelnen Versicherten grundsätzlich kein Herstellungsanspruch (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

    Aus unzureichender Wahrnehmung der allgemeinen Informationspflicht iS des § 13 SGB I vermag der einzelne Versicherte keine Rechte herzuleiten (vgl BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Ein solcher Anspruch könnte nur dann in Betracht kommen, wenn die Bevölkerung falsch oder irreführend informiert worden wäre (vgl BSG SozR 3-1300 § 27 Nr. 3 S 5).

    Insbesondere kann sie nicht darauf gestützt werden, daß die zur Aufklärung der Bevölkerung verbreiteten Informationen die Versicherte nicht erreicht hätten (vgl BSG SozR 3-1300 § 27 Nr. 3 S 5f).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 35/91

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit/ Erwerbsunfähigkeit - Unmöglichkeit

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt lediglich die Entrichtung eines Beitrages vor Eintritt der BU infolge der dort genannten Ereignisse voraus (vgl dazu Senatsurteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 - Umdr S 4).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 35/91 -dargelegt, daß BU auch dann auf einen Unfall zurückzuführen ist, wenn dieser bei einem schon vorgeschädigten Versicherten den Ausschlag für den Eintritt der BU gibt.

  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 76/92

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Erfordernis

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Soweit sich aus dem Urteil des 5. Senats des BSG vom 27. Januar 1994 - 5 RJ 76/92 - eine gegenteilige Ansicht entnehmen läßt, kann dem für die hier zu entscheidende Fallgestaltung nicht gefolgt werden.
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Der Gleichheitssatz gebietet in diesem Fall, die Elemente der inhaltsbestimmenden Regelung so zu ordnen, daß einer unterschiedlichen Inanspruchnahme der Versicherten und damit dem unterschiedlichen Gewicht ihrer Belange gegenüber den Belangen der Allgemeinheit hinreichend differenziert Rechnung getragen wird und einseitige Belastungen vermieden werden (vgl BVerfGE 58, 137, 150f) [BVerfG 14.07.1981 - 1 BvL 24/78].
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 56/90

    Bezug einer polnischen Rente als Dehnungstatbestand nach § 1248 Abs. 2 S. 3 RVO

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92
    Abkommen sind in erster Linie aus ihrem Wortlaut und aus ihrem Sachzusammenhang heraus auszulegen (vgl BSG SozR 6480 Art. 1 Nr. 1, S 2 mwN; BSG SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 5, S 18).
  • BFH, 26.04.1963 - III 237/58 U

    Heranziehung von Ausländern zur Vermögensabgabe - Verfassungsmäßigkeit der

  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 20/93

    Rentenversicherung - Beitragsnachentrichtung - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BSG, 30.04.1975 - 12 RJ 200/74

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Spanien - Beitragserstattungsanspruch -

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 44/88

    Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen durch israelische Staatsangehörige

  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

  • BSG, 25.02.1992 - 5 RJ 34/91

    Wartezeitfiktion - Erfüllung - Rußlanddeutsche

  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 74/91

    Arbeitsunfähigkeit - Rente - Dauer - Aufschub

  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 89/80

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Arbeitslosigkeit; Unterbrechung einer

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RJ 94/78

    Zur Begrifflichkeit der Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 16.12.1980 - 11 RA 108/79

    Arbeitslosigkeit - Ausfallzeit - Auslandsaufenthalt - Arbeitsvermittlung

  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Mit seiner vom LSG zugelassenen Revision rügt der Kläger Verletzungen der §§ 1246, 1247 RVO, des Art. 2 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArVNG sowie der §§ 43, 44, 241 SGB VI. Dazu trägt er im wesentlichen vor: Das LSG habe entgegen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 3. November 1994 - 13 RJ 69/92, 13 RJ 63/92, 13 RJ 15/93) nicht geprüft, ob Art. 14 des Grundgesetzes (GG) verletzt sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht